Die wunderbare Welt der Zulagen in Tarifverträgen

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Wenig beachtet, doch finanziell von nicht geringer Bedeutung sind die unterschiedlichen Zulagen in den Tarifverträgen. Während die Entgeltgruppen und auch die Stufen eine hohe Aufmerksamkeit erfahren, werden die vielfältigen Zulagen oft nicht wahrgenommen. Dabei ist zwischen den Zeitzuschlägen für die Sonderformen der Arbeit, den Zulagen für die Schichtarbeit, den Zulagen für die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, den Zulagen zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften im Bereich des TVöD-VKA und TV-L sowie den nicht unmittelbar im Tarifvertrag geregelten Sonderzulagen aus der Fachkräfte-Richtlinie im Bereich VKA zu unterscheiden, die zusätzlich zum Tabellenentgelt eine monatliche Zulage von bis zu 1.500 Euro ermöglichen. Anders wiederum stellt sich die Fachkräftezulage im Bereich des TV-L dar, die sowohl vom Anwendungsbereich als auch in der Höhe deutlich restriktiver ist. Gleichwohl nennen sich beide Regelungen „Fachkräftezulage“.

Im Zusammenspiel dieser verschiedenen, teils kumulativ einsetzbaren Zulagen entsteht so neben dem transparenten Entgeltsystem der Tarifverträge eine nur schwer einschätzbare und sehr vom Einzelfall abhängige „zweite Entgeltebene“ in beträchtlicher Höhe, die insbesondere für Einsteigerinnen und Einsteiger in die Tarifwelt nicht leicht zu durchschauen ist.

Nur wer als Arbeitgeber diese „zweite Ebene“ kennt und beherrscht, kann damit neben dem starren System der Entgeltgruppen und Stufen die manchmal für die Bindung qualifizierter Bewerberinnen und Bewerber notwendigen finanziellen Anreize setzen.

Zugleich ist jedoch zu bedenken, dass diese je nach Tarifvertrag unterschiedlichen Regelungen die Gefahr eines dadurch motivierten Wechsels innerhalb des öffentlichen Dienstes bergen und zu Unmut in der Belegschaft führen können, wenn der Eindruck entsteht, dass die Zulagen nicht allen gleichermaßen gewährt werden.

Umso wichtiger ist es, die verschiedenen tariflichen und außertariflichen Zulagen zu kennen und ihre Anwendung und Voraussetzungen zu beherrschen. Dieses Thema wird auch im Rahmen des Bootcamps behandelt werden.

(Artikel erstellt am 11.06.2026)

Unsere Seminar-Tipps:

BOOTCAMP 2026 zur Eingruppierung vom 17. - 27. August 2026 (online)

 

Der Verfasser

Ruiters WEB rund

Dr. Sascha Koller
Jurist

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Beratungs- und Trainingsschwerpunkte

  • Tarifrecht im öffentlichen Dienst und artverwandte TV
  • Arbeitsrecht für kirchliche Arbeitgeber inkl. Eingruppierungsrecht
  • Interviews für Beschreibung und Bewertung von Stellen und Dienstposten
  • Eingruppierungsrecht im öffentlichen Dienst und allen kirchenrechtlichen Regelungen (AVR-Caritas/Diakonie, KDVO etc.) sowie Dienstpostenbewertungen
  • Stellenbeschreibungen und -bewertungen
  • Urheberrecht mit Schwerpunkt Verwertungsgesellschaften

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